Halbwahrheiten
1.9 Frau Ahme
Frau Wilhemine Ahme war alt und alleine. Wie ich hörte, stammte sie aus Dresden. Sie hatte in der berühmten Bombennacht von Dresden alle ihre Familienangehörigen verloren. So kam es, dass sie keine Verwandte mehr hatte, als ich sie kennen lernte. In den zwölf Jahren, wo ich mit ihr Tür an Tür lebte, kam niemand vorbei. Kein Freund, kein Verwandter, niemand. Sie reiste nie in den Urlaub, ging nie ins Kino und besuchte auch niemanden. Einmal die Woche, um Punkt zehn verließ sie ihre Wohnung um einzukaufen. Auffällig war ihre Vorliebe für Katzenfutter, welches sie in rauen Mengen kaufte. Ansonsten war es immer still in ihrer Umgebung. Es war eigentlich immer so. Ihr einziges Vergnügen war, die verwilderten Katzen in der Nachbarschaft mit dem Katzenfutter zu füttern. Mit der Katzenfütterung begann es ganz unauffällig. Zunächst waren es drei Katzen. Aber die Nachricht in der Katzenwelt sprach sich schnell herum. Nach fünf Jahren hatten wir wirklich einundzwanzig herrenlose Katzen, die alle bequem von der kärglichen Rente der armen Frau lebten. Von ihrem Fenster aus dem ersten Stock aus pflegte sie Futter löffelweise einfach auf die Katzen regnen zu lassen. Mit der Zeit wussten die Katzen genau, dass sie sich nur gedulden mussten und Essen würde kommen. Sie hockten also tagtäglich vor dem zweiten Fenster im ersten Stock und guckten so lange nach oben, bis Essen kam.
Frau Ahme war gegenüber ihren Mitmenschen stets misstrauisch, argwöhnisch und verschlossen. Nur zu mir hatte sie über die Jahre etwas Vertrauen aufgebaut. Auch so sprachen wir nicht oft miteinander. Wenn ja, dann ging es meistens um etwas, was sie im Fernsehen gehört und gesehen hatte. Als Dresdnerin war sie natürlich über die Unverschämtheiten der Russen in der DDR oft richtig sauer. Sonst ging es um belanglose Sachen wie, wie teuer das Leben doch geworden war, oder dass es Räuber überall gab. Ich traute mich nicht, sie nach ihrem Alter zu fragen, aber aus unseren gelegentlichen Gesprächen wusste ich, dass sie über fünfundsiebzig Jahre alt sein müsste. Ich fragte mich immer wieder, was geschehen würde, wenn ihre Zeit zum Sterben gekommen war. Irgendwie würde ich damit zu tun haben, soviel war mir schon bewusst. Und eins wusste ich. Sie hatte einen Horror vor der Einäscherung. Sie war katholisch und meinte, es wäre eine Anmaßung, Gottes Schöpfung so zu behandeln. Sollte ihre Zeit kommen, musste ich versprechen, dafür zu sorgen, dass dies nicht mit ihr geschah. Hatte ich überhaupt eine rechtliche Befugnis? Ich blieb einfach höflich und sagte, ich würde mein bestes für sie tun.
Gottes Wege sind bekanntlich unergründlich. Und so kam , was kommen musste. Eines Abends schellte es eindringlich bei uns. Vor der Tür stand eine verzweifelte Frau Ahme, die kaum atmen konnte. Sie benötigte sofort einen Krankentransport. Ihr Herz machte nicht mehr mit. Wir riefen sofort den Malteser Hilfsdienst an. In unserer Gegend waren sie die schnellsten. So wurde unsere Nachbarin kurz später ins Städtische Krankenhaus in Hanau eingeliefert. Vor der Abfahrt gaben wir ihr drei hundert Mark Taschengeld für alle Eventualitäten, da die Banken bereits zu waren. Damals arbeitete keine Bank nach vier Uhr Nachmittags. Sie versprach uns, später alles zu begleichen. Wir versprachen unsererseits, sie zu besuchen. Am darauffolgenden Samstag gingen wir sie tatsächlich besuchen. Meine Frau, unsere zwei kleine Kinder und ich natürlich. An der Krankenstation prangte eine Empfehlung, die ich nur am Rande wahrnahm. Es hieß, alle Patienten sollten ihre Wertsachen und Bargeld bei der Stationsschwester anmelden und übergeben. Spätere Reklamationen, hieß es ominös, könnten später nicht berücksichtigt werden. Der Zusatz schien mir ein wenig übertrieben und typisch deutsch. Wer wollte schon im Krankenhaus stehlen, dachte ich?
Frau Ahme ging es gar nicht gut und sie wusste, ihre Zeit war gekommen. Da sie keine Verwandtschaft hatte, sorgte sie sich um ihre Erbnachfolge. Sie hatte nämlich mehr als einhunderttausend Mark auf ihrem Sparbuch, die sie uns vermachen wollte. Allerdings ging dies nicht bloß mündlich, ein Anwalt oder Pfarrer musste zugegen sein und alles entsprechend protokollieren. Bis dann sollten wir die Postbücher mit den Ersparnissen in unseren Besitz nehmen. Hierzu gab sie uns ihren Wohnungsschlüssel. Wir versprachen, am Montag mit einem Anwalt zu kommen. Leider starb Frau Ahme am Sonntagabend, ohne ein Testament geschrieben zu haben. Sie hatte uns vorher als die nächsten Verwandten angegeben, wir wurden deswegen als erste von ihrem Tod benachrichtigt. Da wussten wir schon, dass wir das versprochene Geld nicht bekommen würden. Im Krankenhaus angekommen, schaute ich nach den 300 Mark, die wir ihr gegeben hatten. Spurlos verschwunden war das Geld, obwohl die arme Frau zu krank gewesen war, um es auszugeben. Ich fragte die diensthabende Schwester nach dem Geld und war nicht schlecht überrascht zu erfahren, dass wir keinerlei Befugnis hatten, so etwas zu fragen. Sie verwies auf die Empfehlung am Eingang. Wenn Frau Ahme kein Geld angemeldet hatte, und das hatte sie ja nicht getan, dann dürften wir keine Unterstellungen machen. Sie fügte hinzu, jegliche Unterstellung des Diebstahls würde mit einer Anklage geahndet werden. Wir schwiegen und wunderten uns.
Aber zunächst mussten wir uns um die Beerdigung kümmern. Der eingesetzte Nachlassverwalter kam, um das Vermögen von Frau Ahme zu beziffern. Ihm erzählten wir von dem Geld, dass uns eigentlich vermacht wurde. Unter höhnischem Gelächter wies er auf den Mangel an Beweisen hin. Wir gaben auf mit dem Versuch, Frau Ahme zu beerben. Viel Wertvolles war sonst nicht zu holen. Die Wohnung wurde versiegelt. Ihre Leiche, welch Ironie des Schicksals, wurde kurzerhand und auf Empfehlung des Bürgermeisters eingeäschert, die Urne schnell beigesetzt. Sie hatte ja keinen, der sich hätte um ihr Grab kümmern können. Danach kam ein Räumungskommando vorbei, stellte einen Container unterhalb ihres Fensters ab und befreite die Wohnung innerhalb von einer Stunde von allem, was dieser Frau jemals lieb und teuer gewesen war.
Sechs Monate später bekamen wir eine gerichtliche Vorladung. Wir waren wegen Hochstapelei angeklagt. Ein angeblich entfernter Verwandter von Frau Ahme aus dem Ruhrgebiet wollte das Geldvermögen reklamieren. Um seinen Anspruch zu bekräftigen behauptete er, Verwandtschaftsnachweise wären in der Wohnung der Verstorbenen gewesen, wir hätten dies unerlaubterweise entfernt, um unsere Forderung als rechtmäßige Erben zu bekräftigen. Wir waren die einzigen, die Zugang zur Wohnung der Verstorbenen gehabt hatten.
Nach Erhalt der Vorladung guckten wir uns nur an, meine Frau und ich. Sachen gibt’s!